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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2011 | S. 463–477Es folgt Seite №463

Zum Anwesenheitsrecht der Privatklägerschaft im schweizerischen Strafprozessrecht

I. Einleitung

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) regelt unter dem Begriff der «Privatklägerschaft» die Stellung der verletzten Person, die sich am Strafverfahren beteiligen will. Sie räumt der Privatklägerschaft gewisse Mitwirkungsrechte ein, die bisher in den Kantonen unterschiedlich ausgestaltet waren.2

II. Die Privatklägerschaft und ihre Teilnahmeerklärung

Als Privatklägerschaft…

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