Privatklägerische Rechte im Strafpunkt – ein Überblick
Die Strafprozessordnung hält der geschädigten Person eine Rolle offen, die sie zur Partei des Strafverfahrens erhebt: die Privatklägerschaft. Damit ist nicht nur das Recht verbunden, Zivilansprüche aus der Straftat im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen, sondern auch, Rechte im Strafpunkt wahrzunehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über diesen Rechtebestand und geht der Frage nach, in welchem Ausmass die formale Gleichstellung der Privatklägerschaft mit der beschuldigten Person – beide Parteien – auch der Sache nach eine Gleichstellung verkörpern kann.
Inhalt
- I. Ausgangslage
- II. Konstituierung als Privatkläger
- III. Strafprozessuale Parteirechte des Privatklägers: rechtliches Gehör
- 1. Gleichstellung
- 2. Information…
- a) …über die Verfahrensrechte
- b) …über den Verfahrensgegenstand
- 3. Verfahrensteilhabe: Teilnahmerecht und Folgen zu Unrecht unterbliebener Teilnahme
- 4. Rechtsmittel
- a) Bestreitung der Privatklägereigenschaft in der Hauptverhandlung
- b) Einspracherecht bei Strafbefehlen
- IV. Bilanz
I. Ausgangslage
Man hat den Geschädigten lange als Randfigur des Strafverfahrens begriffen, als fünftes Rad am Wagen. Präziser wäre, angesichts der beiden Rollen der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft, vom dritten Rad am Velo zu sprechen. In gewisser Hinsicht hält diese Marginalisierung noch immer an: Im Zentrum des Strafverfahrens steht der Normbruch des Beschuldigten, nicht der…