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Aus der Zeitschriftrecht 6/2010 | S. 189–195Es folgt Seite №189

Die Schweizerische Strafprozessordnung im Überblick 1

– Anknüpfung an Bestehendes, Vereinheitlichung und hohe Regelungsdichte –

Die nachfolgenden Ausführungen stehen weniger im Zeichen einer vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der neuen gesamtschweizerischen Strafprozessordnung (StPO), die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Sie zielen vielmehr darauf, den PraktikerInnen, die in wenigen Wochen dieses neue Gesetz anwenden müssen und sich vielleicht heute schon mit übergangsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen, einen ersten Überblick über das neue Gesetz zu geben. Der Vortragsstil wird hier deshalb beibehalten, und auf ergänzende Anmerkungen in den Fussnoten wird weitgehend verzichtet. Unter Berücksichtigung dieses Anspruchs können die hier aufgegriffenen Aspekte auch nur einer losen Zusammenstellung gleichen, die zwangsläufig unvollständig bleiben muss. Einzelfragen und Spezialprobleme werden in den nachfolgenden Beiträgen dieses Heftes aufgegriffen und behandelt.

A. Einleitung

Die neue StPO lässt sich mit den Begriffen «Anknüpfung an Bestehendes», «Vereinheitlichung» und «hohe Regelungsdichte» trefflich charakterisieren.2 Damit ist zum einen gesagt, dass niemand befürchten muss, nun plötzlich alles neu lernen zu müssen – ganz im Gegenteil, an Bewährtem wird festgehalten –, und zum anderen wird vieles sogar einfacher: Die derzeit auf kantonaler Ebene…

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