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Aus der ZeitschriftAnwaltsrevue|Revue de l'avocat 11/12|2014 | S. 477–484Es folgt Seite №477

Revisionen des Strafgesetzbuches – (insbesondere des Sanktionenrechts) unnötig, unwirksam, unübersichtlich

Stichworte:
Bewährung des revidierten geltenden Rechts, erneute Revision des Sanktionenrechts als populistische politische Reaktion, Irrglaube an die Wirksamkeit eines repressiveren Strafrechts, keine Garantie von Sicherheit durch ein strengeres Strafrecht

Das neue Sanktionenrecht soll schon wieder abgeändert werden. Wichtige Errungenschaften sollen wieder aufgegeben…

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