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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2022 | S. 383–401Es folgt Seite №383

Strafe auf Verdacht1

I. Einleitung

Der Titel dieses Beitrages ist zugegebenermassen etwas provokant. Provokant deshalb, weil im Titel ein Antagonismus steckt. Dass jemand einer Straftat verdächtig ist, ein «Verdacht» vorliegt, ist nämlich typischerweise gerade nicht ausreichend, um eine Strafe verhängen zu dürfen. In Form des Anfangsverdachts genügt er für eine Einleitung des Strafverfahrens, keinesfalls aber für eine…

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