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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | S. 264–270Es folgt Seite №264

Die Wiederentdeckung des Punitivismus1

I. Ausgangspunkt Schulenstreit

Wenn wir uns zurückbesinnen, woher das Sanktionenrecht stammt, an dem wir pausenlos herumschrauben, kommen wir nicht darum herum, beim Schulenstreit um 1900 anzusetzen: Strafe setzt – so die historische Schule – Schuld voraus, Schuld im Sinne der Vorwerfbarkeit. Sie ist die Zwillingsschwester der Vergeltung, die natürlich (möchte man sagen) nur denkbar ist, weil und…

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