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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2022 | S. 302–325Es folgt Seite №302

Strafverteidigung als «legale Begünstigung»

Zum Anwendungsbereich des Art. 305 StGB auf Aktivitäten der Verteidigung

I. Einführung in die Problemstellung

Der Straftatbestand der Begünstigung (Art. 305 StGB) ist als ein Allgemeindelikt ausgestaltet, tauglicher Täter kann also grundsätzlich jedermann sein,1 unter anderem auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.2 Da die Tätigkeit der Aus der ZeitschriftZStrR 3/2022 | S. 302–325 Es folgt Seite № 303Strafverteidigung darauf abzielt,…

[…]