Strafverteidigung als «legale Begünstigung»
Zum Anwendungsbereich des Art. 305 StGB auf Aktivitäten der Verteidigung
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problemstellung
- II. Einschränkungen der Strafbarkeit durch die Struktur der Begünstigung
- III. Die Beschränkung der strafbaren Begünstigung auf prozessual unzulässiges Verhalten der Verteidigung
- IV. Fallgruppenbezogene Bewertung der Aktivitäten der Verteidigung
- 1. Verhaltensweisen, die nicht Teil des Verteidigungsmandats sind
- 2. Verhaltensweisen, die Teil des Verteidigungsmandats sind
- V. Fazit
I. Einführung in die Problemstellung
Der Straftatbestand der Begünstigung (Art. 305 StGB) ist als ein Allgemeindelikt ausgestaltet, tauglicher Täter kann also grundsätzlich jedermann sein,1 unter anderem auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.2 Da die Tätigkeit der Aus der ZeitschriftZStrR 3/2022 | S. 302–325 Es folgt Seite № 303⬆Strafverteidigung darauf abzielt,…
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