Kostenfolge im kantonalen Beschwerdeverfahren in Strafsachen
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Verfahrenskosten
- III. Grundsatz: Der Staat trägt die Kosten
- IV. Potenzielle Kostenträger im Beschwerdeverfahren
- V. Kostentragung nach Obsiegen oder Unterliegen
- VI. Kostentragung trotz Obsiegens
- VII. Kostenfolge bei kassatorischen Entscheiden
- VIII. Kostenhöhe
- IX. Zeitpunkt des Kostenentscheids
- X. Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren
- XI. Zusammenfassende Würdigung
I. Einleitung
Steht der Ausgang des Beschwerdeverfahrens fest, tritt die Nebenfrage der Kostenfolge ins Rampenlicht.2 Im Beschwerdeverfahren wird eine staatliche Leistung in Anspruch genommen. Das verursacht Kosten. Die Kostenfolge regelt, wer die Kosten zu tragen hat. Das ist entweder der Staat (bzw. der Steuerzahler) oder Aus der ZeitschriftZStrR 2/2013 | S. 177–194 Es folgt…
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