Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZStrR 4/2011 | S. 415–439Es folgt Seite №415

Die Kostentragung in Einstellungsverfügungen*

Insbesondere bei Verfahrenserschwerung durch die beschuldigte Person

I. Einleitung

Im Bereich der Wirtschaftsdelikte werden im Kanton Zürich rund zwei Drittel aller Strafuntersuchungen eingestellt.1 Dabei hat die Staatsanwaltschaft über eine Auflage der Verfahrenskosten an die beschuldigte Person und eine allfällige Entschädigungs- oder Genugtuungszahlung an dieselbe zu entscheiden, wobei erhebliche Geldsummen zur Diskussion stehen können. Gerade im Bereich der Straf-

[…]