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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2020 | S. 426–449Es folgt Seite №426

Erpressung und Wucher als Strafnormen für die Ausbeutung der Arbeitskraft?

Von der Notwendigkeit eines separaten Tatbestands für die Ausbeutung der Arbeitskraft

I. Einleitung

Der Begriff «Ausbeutung der Arbeitskraft» entstammt dem Tatbestand des Menschenhandels im Schweizerischen Strafgesetzbuch: Art. 182 StGB stellt nicht nur den Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung unter Strafe, sondern u.a. auch jenen, der zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft eines Menschen unternommen wird.

Das Thema «Ausbeutung der Arbeitskraft» erfuhr hierzulande in jüngerer…

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