Sicherheitshaft in nachträglichen Massnahmenverfahren
Grenzen der Rechtsanwendung vor und nach dem 1. März 20211
Inhaltsübersicht
- I. Einleitend
- II. Strafprozessuale, vollstreckungsrechtliche und vollzugsrechtliche Sicherheitshaft
- III. Sicherheitshaft in nachträglichen Massnahmenverfahren vor dem 1. März 2021
- IV. Sicherheitshaft in nachträglichen Massnahmenverfahren nach dem 1. März 2021
- V. Ergebnis und Ausblick
Aus der ZeitschriftZStrR 4/2021 | S. 482–507 Es folgt Seite № 483⬆
I. Einleitend
Bestehen in nachträglichen Massnahmenverfahren2 genügende gesetzliche Grundlagen zur Anordnung von Sicherheitshaft? Diese Frage wird seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert.3 Von Gesetzeslücken über die Lückenfüllung durch Analogien bis hin zur Grenze zulässiger Rechtsanwendung im…
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