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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2007 | S. 85–95Es folgt Seite №85

Festnahmerecht oder Festnahmepflicht?

Grundprinzipien des strafprozessualen Festnahmerechtes und Art. 216 ff. E-StPO

A. Grundgedanke der vorläufigen Festnahme

1. Die Inhaftierung des Beschuldigten ist im rechtsstaatlichen Strafverfahren grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der Untersuchungshaft und unter Beachtung der formellen Garantien gegen unzulässige oder überlange Untersuchungshaft möglich1. Das Recht der Untersuchungshaft wird ergänzt durch die Bestimmungen über die vorläufige Festnahme. Zweck der…

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