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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2010 | S. 214–226Es folgt Seite №214

Einziehung ohne Anlasstat? − Grenzen der Einziehung des «pretium sceleris»

I. Einleitung

Einziehung ohne Anlasstat? Nein. Die Antwort darauf scheint so eindeutig, dass dies keiner weiteren Diskussion bedarf. Eine Analyse von Rechtsprechung und Doktrin zeigt aber, dass Abweichungen vom Prinzip «Einziehung nur anknüpfend an eine Anlasstat» erwogen werden, nämlich für die Variante der Einziehung von Vermögenswerten, die dazu bestimmt waren, eine Straftat zu veranlassen oder zu…

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