Wechsel der amtlichen Verteidigung: gesetzeswidrige Rechtsprechung
Inhaltsübersicht:
- I. Art. 134 Abs. 2 StPO: die gesetzliche Bestimmung und die Rechtswirklichkeit
- II. Art. 134 Abs. 2 StPO: Auslegung der Bestimmung
- 1. Meinungsstand in der Lehre
- 2. Grammatikalische Auslegung und der Wille des historischen Gesetzgebers
- 3. Systematische und teleologische Auslegung
- 4. Systematisches Zusatzargument: die Notwendigkeit der Möglichkeit eines Gesuchs um Verteidigungswechsel ohne Selbstbelastung und Preisgabe der vertraulichen Kommunikation mit der Anwältin
- 5. Fazit
- III. Skizze einer gesetzeskonformen Rechtsprechung
I. Art. 134 Abs. 2 StPO: die gesetzliche Bestimmung und die Rechtswirklichkeit
1. Die gesetzliche Bestimmung und ihre (quantitative) Bedeutung im Rechtsalltag
Art. 134 Abs. 2 StPO hält fest, dass die Verfahrensleitung die amtliche Verteidigung einer anderen Person überträgt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine…
[…]