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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2010 | S. 258–278Es folgt Seite №258

Wann ist riskantes Geschäften kriminell?

Zur Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts im Rahmen von Art. 158 Ziff. 1 StGB*

I. Einführende Bemerkungen und Thesenformulierung

In der Marginalie von Art. 158 StGB steht «Ungetreue Geschäftsbesorgung». Untreue ist das Gegenteil von Treue. Dabei kann bereits der Verdacht der Untreue eine Beziehung, auch eine Geschäftsbeziehung, zerrütten. Das Vertrauen ist aber spätestens dann erschüttert, wenn ein (wirtschaftlicher) Schaden eingetreten ist. In einem solchen Moment werden Fragen…

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