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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2023 | p. 357–382Es folgt Seite №357

Die Freiheitsstrafe als Übel*

Die Freiheitsstrafe ist ein Übel: Sie verursacht hohe Kosten, sie zeugt vom gesellschaftlichen Unvermögen, den strafrechtlichen Konflikt anderweitig beizulegen, ihr Beitrag zu dessen Befriedung ist ungewiss, und dass sie den von ihr Betroffenen belastet, leuchtet unmittelbar ein und ist in gewisser Hinsicht ihr Zweck.1 Doch ist mit ihrer Einordnung als Übel bloss der Ausgangspunkt der Diskussion…

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