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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2020 | p. 366–401Es folgt Seite №366

Vorsatz – Zuschreibung oder Rekonstruktion?

I. Einleitung

Vorsatz als Tatausführung «mit Wissen und Willen» im Sinn von Art. 12 Abs. 2 Satz 1 StGB verweist auf eine schwer bestimmbare handlungsbezogene mentale Funktion. Notorisch schwierig kann sich auch der prozessuale Nachweis gestalten.1 Nicht nur darf der Beschuldigte schweigen, sondern dieses Schweigen als solches darf nicht gegen ihn verwertet werden. Sagt er aus, dann sollte er sich…

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