Schützt das Strafrecht auch Dumme? Zur Opfermitverantwortung beim Betrug
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Arglist und Opfermitverantwortung im Überblick
- III. Normative Begründung der Opfermitverantwortung
- IV. Kasuistik
- V. Konkretisierung der Opfermitverantwortung durch Extraktion entscheidrelevanter Kriterien aus der Rechtsprechung
- VI. Vorschlag einer fallunabhängigen Prüfungskaskade
- 1. Schritt 1: Eine die Handlungspflicht auslösende Situation
- 2. Schritt 2: Konkretisierung der möglichen, geeigneten und zumutbaren Schutzmassnahmen anhand eines objektiven Massstabs
- 3. Schritt 3: «Resubjektivierung» der Zumutbarkeit der Schutzmassnahmen
- 4. Schritt 4: Subsumtion des konkreten Sachverhalts
- VII. Reformbedarf
Aus der ZeitschriftZStrR 1/2021 | p. 55–89 Es folgt Seite № 56⬆
I. Einleitung
Der Betrug nach Art. 146 StGB setzt eine «arglistige» Täuschung voraus. Der Gesetzgeber wollte damit nicht jede noch so plumpe Täuschung, nicht jedes noch so durchschaubare Manöver ausreichen lassen, um das Strafrecht als schärfste Waffe des Rechts für anwendbar zu erklären.
Aus dem…
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