Die Verwertbarkeit staatlich erstellter Videoaufzeichnungen im Strafprozess
Die analoge Anwendung des Art. 141 Abs. 2 StPO: Königs- oder Irrweg in der Dogmatik der Verwertungsverbote?
Inhaltsübersicht
- I. Kartografiertes Gelände und weisse Flecken: die Topografie der Verwertungs(verbots)regelungen des schweizerischen Strafprozessrechts
- II. Die Qualifizierung von Beweiserhebungen als Fälle staatlicher oder privater Beweiserlangung
- III. Videoaufzeichnungen als Beweismittel im Strafverfahren
- IV. Die Rechtsprechung des BGer zur Verwertbarkeit der von staatlichen Stellen erlangten Beweise
- V. Kritische Würdigung des Ansatzes des Bundesgerichts
- VI. Ausblick
Aus der ZeitschriftZStrR 1/2022 | p. 49–75 Es folgt Seite № 50⬆
I. Kartografiertes Gelände und weisse Flecken: die Topografie der Verwertungs(verbots)regelungen des schweizerischen Strafprozessrechts
1. Verwertungsverbote nach Beweiserhebungen durch die Strafbehörden
Die Schweiz ist einer der weltweit gesehen eher wenigen Staaten, welche die Regelungen zum Ausschluss…
[…]