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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2011 | S. 258–277Es folgt Seite №258

Das neue Unternehmensstrafrecht in Liechtenstein im Spiegel seiner Nachbarrechtsordnungen

I. Einführung

Seit 1. Januar 2011 bleibt eine sehr spezielle (potenzielle und potente) Tätergruppe, namentlich jene der juristischen Personen, auch vom liechtensteinischen Strafrecht nicht mehr verschont. Wenngleich sich das gewählte Regelungsmodell insbesondere als Akt der Umsetzung der internationalen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung versteht1 und in…

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