Deliktskataloge im Strafprozessrecht
Taugliches Instrument zur Gewährleistung der Verhältnismässigkeit?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Deliktskataloge als Modeerscheinung moderner Gesetzgebung?
- III. Die Verwendung von Deliktskatalogen durch den Gesetzgeber
- 1. Verzicht auf eine Einschränkung des Anwendungsbereichs durch einen Deliktskatalog
- 2. Unterscheidung nach Deliktstyp und damit nach der angedrohten Höchststrafe (Deliktskataloge im weitesten Sinn)
- 3. Ausdrückliche Aufzählung ausgewählter Straftaten in einem Deliktskatalog (Deliktskataloge i.e.S.)
- 4. Vor- und Nachteile dieser Gesetzgebungstechnik
- IV. Bindung des Zwangsmitteleinsatzes an die Höchststrafe der infrage stehenden Straftatbestände
- V. Gesamtfazit
Aus der ZeitschriftZStrR 1/2024 | S. 89–116 Es folgt Seite № 90⬆
I. Einleitung
Gemäss Hansjakob war die «Formulierung eines Deliktskatalogs […] beim Erlass des ersten BÜPF noch eine gesetzgeberische Besonderheit», zwischenzeitlich sei dieses Instrument allerdings «in Mode gekommen».1 Dass diese Einschätzung korrekt ist, zeigt sich unter anderem an der jüngsten Änderung…
[…]