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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2024 | S. 58–88Es folgt Seite №58

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – Neuerungen der Revision 2023

Die «MeToo-Bewegung» hat eine Einsicht an die Oberfläche gesellschaftlicher Wahrnehmung gespült, die einerseits vordem nicht im selben Ausmass verbreitet war, andererseits aber auch für einen grossen Teil anderer Straftaten gilt: Das reale Vorkommen von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und deren amtliches Vorkommen klaffen auseinander.1 Anders gesagt: Hellfeld und Dunkelfeld von…

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