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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2007 | S. 262–279Es folgt Seite №262

Nichtstun als Straftat – Bedeutungszuwachs und Problempotenzial der unechten Unterlassungsdelikte

Der neue Allgemeine Teil enthält – zum ersten Mal im Schweizer Strafrecht – in Art. 11 StGB eine ausdrückliche Regelung der «unechten» Unterlassungsdelikte, wobei im Zentrum eine beispielhafte Aufzählung der Quellen möglicher «Garantenpflichten» steht1. Grund genug, einmal etwas grundsätzlicher zu fragen, welche Bedeutung derlei Delikten im modernen Strafrecht zukommt.

Natürlich gab es die…

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