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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2021 | p. 1–2Es folgt Seite №1

Wechsel im Redaktionsteam

Auf Anfang 2021 ist Prof. Ursula Cassani von ihrem Amt als französischsprachige Redaktorin unserer Zeitschrift zurückgetreten.

Ursula Cassani hatte dieses Amt im Jahr 2012 von Prof. Robert Roth übernommen und die Zeitschrift gemeinsam mit Prof. Wolfgang Wohlers während eines Jahrzehnts ausserordentlich erfolgreich geführt, nachdem sie bereits zuvor ein Jahrzehnt als Mitarbeiterin zum ZStrR-Team gehört hat.

Wie nur wenige andere vereint Ursula Cassani als Rechtswissenschaftlerin die Denktraditionen und Sprachgebiete der Schweiz. Das spiegelt sich in ihrer Forschung, ihrer praktischen Tätigkeit und in ihrem überlegten Gesamtblick auf die strafrechtswissenschaftliche Landschaft der Schweiz wider. Als Redaktorin hat ihr Engagement für gründliche methodische Arbeit, verbunden mit ihrer praktischen Denkweise und dem ihr eigenen unbestechlichen Urteilsvermögen, den Charakter der ZStrR geprägt. Sie hat unermüdlich Autorinnen und Autoren darin bestärkt, aktuelle akademische und praxisrelevante Themen mit wissenschaftlichem Tiefgang zu behandeln.

Sie hat im Kernbereich von Strafrecht und Strafprozessrecht sowie in ihren eigenen Forschungsschwerpunkten zur Diskussion beigetragen (etwa mit «Les représentations illicites du sexe et de la violence» in: ZStrR 1993, 428; «Die Anwendbarkeit des schweizerischen Strafrechts auf internationale Wirtschaftsdelikte (Art. 3–7 StGB)» in: ZStrR 1996, 237; «Der Begriff der arglistigen Täuschung als kriminalpolitische Herausforderung» in: ZStrR 1999, 152; «La ‹Proceeds of Crime Act 2002› du Royaume-Uni: présentation générale, confiscation, recouvrement civil et taxation des profits illicites, première partie» in: ZStrR 2004, 280; «Evolutions législatives récentes en matière de droit pénal économique: blanchiment d’argent et corruption privée?» in: ZStrR 2018, 179).

Die ZStrR wurde 1888 von Carl Stooss als gesamtschweizerisches Forum für die wissenschaftliche Behandlung praktisch relevanter straf- und strafprozessualer Probleme gegründet. Die Redaktorinnen und Redaktoren konnten diesem Anspruch nur gerecht werden, weil ihnen stets Beiträge zur Publikation angeboten wurden, die dieses Anliegen aufgenommen haben. Das gilt auch für die Zukunft: Wir brauchen weiterhin Autorinnen und Autoren aus der Wissenschaft und der Praxis, die aktuelle Themenstellungen aufgreifen und mit wissenschaftlichem Anspruch verarbeiten.

Die Herausgeber und die Mitarbeiter der Zeitschrift, der Verlag, die aktuellen Redaktoren und auch der frühere Koredaktor von Ursula Cassani, sprechen ihren ganz herzlichen Dank für die vertrauensvolle und stets auch inspirierende Zusammenarbeit aus. Dieser Dank ist verbunden mit der Hoffnung, dass sich Aus der ZeitschriftZStrR 1/2021 | p. 1–2 Es folgt Seite № 2Ursula Cassani weiter mit Beiträgen zum Straf- und Strafprozessrecht in der ZStrR zu Wort melden wird.

Als Nachfolger von Ursula Cassani hat Bernhard Sträuli die Funktion des französischsprachigen Redaktors übernommen. Das neue Redaktionsteam wird die Zeitschrift in dem Geiste und mit den Zielsetzungen fortführen, die in den vergangenen Jahren wesentlich durch Ursula Cassani geprägt worden sind. Die Redaktoren möchten die Gelegenheit nutzen, all jenen zu danken, welche die Zeitschrift durch ihre Beiträge unterstützt haben.