Tatbestands- und Verbotsirrtum
In memoriam Prof. Dr. Guido Jenny*
Inhalt
I. Grundlagen
Soweit die Unkenntnis einer materiellen Voraussetzung der Strafbarkeit (oder die irrige Annahme ihres Fehlens) den Täter/die Täterin überhaupt entlasten kann, ist sie entweder ein Tatbestands-/Sachverhaltsirrtum oder aber ein Verbotsirrtum (bzw. wie ein solcher zu behandeln – näher unten V.). Tertium non datur. Entgegen dem missverständlichen Wortlaut der Art. 13, 21 steht dabei die…
[…]