Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – Neuerungen der Revision 2023
Inhaltsübersicht
- I. Werdegang der Vorlage
- II. Anwendungsbereich der Vergewaltigung (Art. 190 nStGB)
- III. Grundtatbestand der Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 nStGB)
- IV. Bedeutungsverlust des Tatbestandes der sexuellen Nötigung (Art. 189 nStGB)
- V. Weitere Qualifikationen (Art. 189 und 190 nStGB, je Abs. 3)
- VI. Bilanz
Die «MeToo-Bewegung» hat eine Einsicht an die Oberfläche gesellschaftlicher Wahrnehmung gespült, die einerseits vordem nicht im selben Ausmass verbreitet war, andererseits aber auch für einen grossen Teil anderer Straftaten gilt: Das reale Vorkommen von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und deren amtliches Vorkommen klaffen auseinander.1 Anders gesagt: Hellfeld und Dunkelfeld von…
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