«Shitstorm» – strafrechtliche Dimensionen eines neuen Phänomens
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. «Shitstorm» als zeitgenössisches Phänomen
- III. Strafrechtliche Erfassung des «Shitstorms» de lege lata
- 1. «Shitstorm» als Straftat?
- 2. Strafbarkeit im Rahmen von Ehrverletzungsdelikten
- a) Ehrbegriff und Rechtsgutbeeinträchtigung durch virtuelle Zusammenrottung
- b) «Posten» und «Liken» als taugliche Tathandlungen
- c) «Retweeten», «Teilen» und die Anwendbarkeit des Medienstrafrechts
- d) Adressaten und Dreipersonenverhältnis in sozialen Netzwerken
- e) Anforderungen an den Wahrheitsgehalt und Entlastungsbeweis
- f) Zwischenfazit: «Shitstorm» als Ehrverletzung
- 3. Strafbarkeit im Rahmen von Delikten gegen die Freiheit
- 4. Strafbarkeit im Rahmen von Delikten gegen den öffentlichen Frieden
- IV. Kumulation und Zusammenwirken einzelner Tathandlungen als Herausforderung
- V. Fazit
I. Einleitung
Unser Kommunikationsverhalten hat sich im digitalen Zeitalter massgeblich verändert. Vor allem die sog. «Social Media»1 haben dabei an Bedeutung ge- Aus der ZeitschriftZStrR 2/2018 | S. 248–281 Es folgt Seite № 249⬆wonnen, wobei diese onlinebasierten Plattformen sowohl zur Alltagskommunikation als auch zum öffentlichen Meinungsaustausch genutzt werden…
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